AGB

§ 1 Allgemeines
Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen, Anhängern und Maschinen (nachfolgend „Mietgeräte“ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen
Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden
auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Imkerei Schomburg die Vermietung
vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Mietgegenstand
Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter, dass er das
Mietgerät mit Bedienungsanleitung ordnungsgemäß, unbeschädigt und funktionsfähig
erhalten hat, die Handhabung des Gerätes erklärt bekam und auf die
Sicherheitsbestimmungen hingewiesen wurde. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein
neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen, wie es steht und
liegt. Verbrauchsmaterialien gehören nicht zum Mietumfang.

Erkennbare Mängel oder Beschädigungen des Mietgerätes bei Übergabe, auch wenn sie
nicht im Übergabeprotokoll festgehalten werden, können vom Mieter nicht geltend gemacht werden. Sonstige Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Der Mieter haftet dem Vermieter für die
Beschädigung des Mietgerätes nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für die Überlassung des Mietgerätes ist eine Mietkaution entsprechend dem aktuellen Aushang zu zahlen.

§ 3 Rückgabe
Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, ggf. gereinigt und mit allen
Zubehörteilen, die zum Mietumfanggehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt in der
Imkerei-Shomburg zurückzugeben oder zur Abholung bereitzustellen.
Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter
berechtigt die Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandsetzungs- und
Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung
anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen, soweit die Haftung des Mieters
nicht gemäß § 2 ausgeschlossen ist.

Im Fall einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur
sofortigen Rückgabe – für den Zeitraum der Mietzeitüberschreitung einen
Nutzungsersatz in Höhe von 100% der anteiligen Miete zu zahlen.

Unabhängig hiervon kann die Imkerei-Schomburg das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.

§ 4 Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,
• das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gem. der Bedienungsanleitung und den
erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
• das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger
betäubender Mittel zu bedienen.
• das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen.
• das Mietgerät mit den zugelassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe etc.) zu betreiben.
• das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenem Personal
bzw. von Kindern zu schützen.
• das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung durch Dritte sowie gegen
Witterungseinflüsse zu schützen.
Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
• den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte
Nutzung durch Dritte zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten
Polizeistelle zu erstatten.

§ 5 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden oder falls er eine vertragswidrige Pflicht verletzt hat. In letzterem Fall ist die Haftung des Vermieters auf den Schaden begrenzt, der
vertragstypischerweise vorhersehbar ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für
Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht
für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Fall der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entstehen.

§ 6 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Schwarzenbek, falls der Mieter Unternehmer ist.